Die nationale Binnenschifffahrt ist ebenso gesetzlich geregelt (v.a. durch das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG), die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (BSV)), wie die Internationale Binnenschifffahrt auf Rhein und Mosel (Strassburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI) und die Seeschiffe unter Schweizer Flagge (Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge (Seeschifffahrtsgesetz (SSG), ergänzt um diverse weitere internationale Abkommen, zB die internationalen Seefahrthaftungsregeln (Haager und Hamburger Regeln etc.)
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